Die von uns angebotenen Kolposkope (ATMOS, BORCAD, LABOMED, Leisegang und ZEISS) erfüllen die apparativen Anforderungen für die abrechnungsfähige Abklärungskolposkopie!
– – – – – – – – – – – – – – – – –
Auszug aus der
„Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur Abklärungskolposkopie“
Abschnitt B Genehmigungsvoraussetzungen – § 4 Anforderungen an die apparative und räumliche Ausstattung
- (1) Die Abklärungskolposkopien dürfen nach dieser Vereinbarung nur mit Kolposkopen durchgeführt werden, die über mindestens zwei Vergrößerungsstufen zwischen 7- und 15-fach sowie über eine Lichtquelle verfügen.
- (2) Analoge Geräte müssen eine direkte binokulare Befundung/Beurteilung ermöglichen. Digitale Geräte müssen in Bildqualität und Auflösung mindestens dem Standard der analogen Geräte entsprechen.
– – – – – – – – – – – – – – – – –
GOP 01765 / 658 Punkte / 72,30 Euro
Bewertungen
Es gibt noch keine Bewertungen.